dürr finanz management     

warum Schweiz & Liechtenstein - sicher . stabil          


Eigentums- und Bürgerrechte, der Schutz der Privatssphäre sowie Meinungsfreiheit und politische Neutralität sind hohe Werte, die nur noch in weigen Ländern gesichert sind und auch gelebt werden. Die Schweiz und Liechtenstein zählen zu diesen Ländern.

Schweiz

Die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie (Volksentscheide) verfügt seit 1848 über die gleiche Verfassung. Seit dem Jahr 1851 über die gleiche Währung - den Schweizer Franken. Zeiträume von 169 bzw. 166 Jahren. Das deutsche Grundgesetz gibt es seit 1949, den Euro seit 2002.

Seit dem Wiener Kongress von 1815 (!) ist die Schweiz ein neutrales Land. Weltweit wird dies seit mehr als 200 Jahren anerkannt. Durch diese Aspekte verbunden mit einer erstklassigen Wirtschaftsleistung, geringer Verschuldung und höchstmögliche Bonität (AAA), bietet die Schweiz eine hohe Rechts- und Planungssicherheit für Ihr Vermögen. Zudem ist die Schweiz kein Mitglied der EU.

Liechtenstein

Das Land zählt seit Jahrzehnten zu den attraktivsten Standorten in ganz Europa. Seit dem Jahr 1806 ist das Fürstentum ein souveräner Staat. Es bildet mit der Schweiz eine Zollunion und nutzt den Schweizer Franken als Währung. Liechtenstein ist ebenso wie die Schweiz kein Mitglied der europäischen Union, aber Partner des europäischen Wirtschaftsraums, d.h. es gilt u.a. Dienstleistungs-, Per­sonen- und Kapitalfreizügigkeit. Das Fürstentum ist eines der am stärksten industrialisierten Länder der Erde. Die Banken haben mit die höchsten Eigenmittel in Europa und Zugang zur Schweizer Nationalbank. Das Land besitzt ebenso das beste Länderrating (AAA), weist es doch keinerlei Staatsverschuldung auf.

Gerne zeigen wir Ihnen noch weitere Vorteile des Vermögensstandorts Schweiz & Liechtenstein!


 

Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

DFM Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung: Oliver Dürr
Bamberger Str. 7
96215 Lichtenfels
Tel.: 09571-949300
Fax: 09571-948099
E-Mail: info@dfm-lichtenfels.de

Die DFM Verwaltungs GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der
Dürr Finanz-Management GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-57JZ-AFZR1-95
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-155-SQDB-14

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die Dürr Finanz-Management GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger und oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

9. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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